VWT-Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth begrüßt Fachkräfteeinwanderungsgesetz: "Wenn das geplante Migrationsamt in Thüringen zügig aufgebaut wird, könnten die neuen Strukturen mit dazu beitragen, mehr Zuwanderer für Thüringen zu gewinnen."
Am 7. Juli behandelt der Bundesrat eine flankierende Verordnung zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, das der Bundestag am 23. Juni beschloss.
"Wir erwarten, dass das Gesetz der Thüringer Wirtschaft hilft, dem wachsenden Arbeits- und Fachkräftemangel effektiv zu begegnen und die Rekrutierung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte zu erleichtern. Mit der Senkung der Einkommensschwelle bei der Blauen EU-Karte, der potenziellen Ausweitung der Westbalkanregelung auf weitere Länder sowie den Anschlussmöglichkeiten bei der Chancenkarte, sind wesentliche Aspekte im Gesetz enthalten", sagte VWT-Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth.
Der stichtagsgebundene "Spurwechsel" biete Menschen, die sich seit längerer Zeit im Asylverfahren befinden oder mit einer Duldung in Deutschland leben und hier in Beschäftigung seien, so Fauth weiter, eine gute Möglichkeit, in einen Aufenthaltstitel zu wechseln. Das schaffe auch Rechtssicherheit für die Betriebe. Mit dem Setzen eines Stichtages in der Vergangenheit müsse gewährleistet sein, dass Asyl- und Erwerbsmigration nicht systematisch vermischt werde.
"Ob das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz entsprechend greift, wird maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, die langwierigen Verwaltungsverfahren deutlich zu verkürzen. Insbesondere die schleppenden Verfahren zur Visavergabe in deutschen Auslandsvertretungen bremsen die Zuwanderung immer noch deutlich. Wenn das geplante Migrationsamt in Thüringen zügig aufgebaut wird, könnten die neuen Strukturen mit dazu beitragen, mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz mehr Zuwanderer für Thüringen zu gewinnen. Allerdings gelingt dies nur, wenn Thüringen als weltoffenes Bundesland wahrgenommen wird. Daran müssen wir weiterarbeiten", sagte Stephan Fauth.
Dr. Ute Zacharias
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