Am 1. Dezember 2022 ist Thüringen mit einem eigenen Härtefallprogramm für gewerbliche Unternehmen, die aufgrund der steigenden Energiekosten in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, an den Start gegangen.
Über das "Thüringer Existenzsicherungsprogramm" können Unternehmen, deren Energiekosten sich mindestens verdoppelt haben und denen deshalb absehbar eine Zahlungsunfähigkeit droht, finanzielle Hilfen vom Land erhalten. Dazu zählen auch weitere kleine und mittlere private Unternehmen (z. B. Genossenschaften, gGmbHs, wirtschaftliche Zweckbetriebe von Vereinen etc.), die in einer Positivliste ergänzend zum Förderprogramm aufgeführt werden. Darüber hinaus sieht das Förderprogramm auch eine Unterstützung für von der Energiekrise mittelbar betroffene Unternehmen vor.
Bei Strom und Gas greift ab einer Vervierfachung der Kosten künftig das geplante Härtefallprogramm des Bundes.
Darüber hinaus gibt es weitere Förderprogramme wie Darlehen und Investitionshilfen. Unserer Einschätzung nach können diese aber eher ergänzend sein; die Liquiditätsengpässe wegen gestiegener Energiekosten sind das vordringliche Problem.
Bezüglich offener Fragen (z. B. Preissteigerungen erst ab 2023 wegen noch laufender Verträge oder der Verbindung mit Bundeshilfen) ist unser Verband in Kontakt mit den zuständigen Stellen getreten. Unsere Mitglieder informieren wir zeitnah über unsere Verbandsinformation.
Die Programmplattform bei der Thüringer Aufbaubank ist am 1. Dezember 2022 freigeschaltet worden.
(Quelle Box-Bild: Gerd Altmann/Pixabay)
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