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TARIFPOLITIK

Tarifpolitik

Dezentrale, branchenbezogene Tarifverhandlungen

Neben der arbeitsrechtlichen Beratung stellt die Beratung in tariflichen Angelegenheiten einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit des ANGT dar.

Die Ernährungsindustrie setzt sich aus einer Vielzahl von Branchen und Sparten zusammen. Das Spektrum reicht von Süßwaren, Backwaren, Obst und Gemüse, Molkerei- und Fleischprodukten, Erfrischungsgetränken, Brauereien bis zu Spirituosen, um nur die wichtigsten zu nennen. In jedem dieser Bereiche gibt es regionale und traditionelle Besonderheiten, die sich auch in der jeweiligen Tariflandschaft widerspiegeln. Typisch sind regionale und branchenbezogene Tarifverträge. Es gibt aber auch regionale Tarifgemeinschaften von Firmen unterschiedlicher Branchenzugehörigkeit. Und es gibt  firmenbezogene Haustarifverträge. So unterschiedlich wie die Branchen, Regionen und Firmen, so unterschiedlich sind auch die Inhalte der einzelnen Tarifverträge.

Der ANGT schließt für diejenigen Mitgliedsfirmen, die der Tarifgemeinschaft des ANGT angehören, als Tarifvertragspartei selbst Tarifverträge. Mit seiner Fachkompetenz steht der ANGT aber auch denjenigen Mitgliedsfirmen tatkräftig zur Seite, die im Rahmen von Haustarifverträgen mit der Gewerkschaft NGG verhandeln.

Der ANGT betont die verfassungsrechtlich gesicherte Koalitionsfreiheit und die damit verbundene freie Entscheidung der Unternehmen, Tarifbindungen einzugehen. Pro und contra einer Tarifbindung können immer nur firmenspezifisch und insbesondere unter Berücksichtigung des jeweiligen Wettbewerbsumfeldes abgewogen werden.

Dr. Matthias Kreft
Tarifwesen & Arbeitswissenschaft
0361 6759-121matthias.kreft@vwt.de
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Tarifautonomie statt staatlicher Entgeltfestsetzung

Jede Form staatlicher Lohnfestsetzung greift in die Tarifautonomie ein und stellt die Motivation in Frage, sich freiwillig in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu organisieren, um eigenverantwortlich Mindestarbeitsbedingungen in Tarifverträgen zu regeln. Staatliche Eingriffe in die Lohnfindung durch gesetzliche Mindestlöhne – ob branchenbezogen, regional, bundesweit schwächen die Tarifautonomie. Dieses Thema wird gehören auch die in letzter Zeit gewerkschaftsseitig und politisch auf europäischer Ebene diskutiert. Das alles schwächt die Tarifautonomie und unseres Tarifvertragssystems. Staatlich fixierte Lohnuntergrenzen bergen zudem die Gefahr, dass sie in konjunkturell schlechten Zeiten vor allem zu Lasten der Schwächsten am Arbeitsmarkt gehen.

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