Am 23. Juni 2021 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (3. KugÄV) in Kraft getreten.
Aus diesem Anlass hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihre FAQs zum Kurzarbeitergeld sowie zur Weiterbildung während Kurzarbeitergeldbezug aktualisiert.
Die Aktualisierung beinhaltet insbesondere die durch die 3. KugÄV verlängerten Corona-Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und die neue Regelung zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Insolvenzfällen. Außerdem wurden weitere Hinweise zur Abrechnung von Quarantänefällen, zur Abrechnung von Krankengeld in Höhe von Kug und zum Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit aufgenommen.
Quelle: BDA
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