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Kurzarbeitergeld: Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, FAQ der BDA aktualisiert

Am 6. Dezember 2021 wurde die Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Damit gelten bis zum 31. März 2022 insbesondere folgende Erleichterungen:

  • verringertes Mindesterfordernis von 10 %
  • kein Erfordernis des Aufbaus von Minusstunden
  • Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit
  • pauschale Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 %
  • verlängerte Bezugsdauer von 24 Monaten, längstens bis 31. März 2022

Bitte beachten Sie, dass andere Sonderregelungen zum 31. Dezember 2021 auslaufen. Zudem hat das Bundesarbeitsgericht zur Frage der Berücksichtigung der Kurzarbeit bei der Urlaubsberechnung geurteilt.

Die BDA hat ihre FAQ zum Kurzarbeitergeld entsprechend aktualisiert. Zur Befristung der Kug-Sonderregelungen beachten Sie bitte auch die aktualisierte Übersicht - Anlage 1- in dem FAQ-Papier.

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