Am 6. Dezember 2021 wurde die Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Damit gelten bis zum 31. März 2022 insbesondere folgende Erleichterungen:
Bitte beachten Sie, dass andere Sonderregelungen zum 31. Dezember 2021 auslaufen. Zudem hat das Bundesarbeitsgericht zur Frage der Berücksichtigung der Kurzarbeit bei der Urlaubsberechnung geurteilt.
Die BDA hat ihre FAQ zum Kurzarbeitergeld entsprechend aktualisiert. Zur Befristung der Kug-Sonderregelungen beachten Sie bitte auch die aktualisierte Übersicht - Anlage 1- in dem FAQ-Papier.
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