VWT-Geschäftsführer Sven Nobereit zum Beschluss des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes: „Schwierige Reform auf den Weg gebracht – Einsparungen belasten Unternehmen und Beitragszahler“
Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 den Weg für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz freigemacht. Zuvor hatte der Bundesrat einer entsprechenden Fristverkürzung zugestimmt. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit in der Länderkammer.
"Klar ist, dass die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung dringend notwendig ist. Aber, ob die Beitragssätze der Krankenkassen zum Jahresende durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz tatsächlich stabil bleiben, ist angesichts der weiter steigenden Ausgaben, insbesondere durch das Pflegebudget in den Krankenhäusern leider nicht sicher. Der Mut, das Potenzial der 66 Vorschläge der „Finanzkommission Gesundheit“ vollständig auszuschöpfen, hat dem Bund leider gefehlt. Ebenso werden die Gesundheitskosten für Empfänger von Grundsicherung auch nur häppchenweise übernommen. Zu kritisieren ist, dass rund die Hälfte der Einsparungen von Arbeitgebern und Beschäftigten selbst erbracht werden und zu Mehrbelastungen von Unternehmen und Beitragszahlern führen werden. Insbesondere die unnötige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die höheren Beiträge für Minijobs sind Gift für einen wirtschaftlichen Aufschwung. Dennoch ist zu begrüßen, dass die heutige Gesetzesverabschiedung durch den Deutschen Bundestag die Handlungsfähigkeit der aktuellen Bundesregierung zeigt, auch schwierige Reformen anzupacken“, sagte Sven Nobereit, VWT-Geschäftsführer für Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.
Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
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