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Verbandsmitteilungen

Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalts, Thüringens und Sachsens

Bewältigung der aktuellen Energiemarktkrise – 10 Vorschläge der mitteldeutschen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände

Die aktuelle Situation ist unter anderem Ergebnis der deutschen Energiepolitik der letzten Jahrzehnte, die von allen demokratischen Parteien mitgetragen wurde. Mit den schnell ansteigenden Energiekosten sehen sich Unternehmen aller Branchen und Größen einer existenzgefährdenden Situation ausgesetzt. Wir haben mittlerweile nicht nur eine Gasmangellage, sondern eine Energiemarktkrise, getrieben vor allem auch durch explodierende Strompreise. Die mitteldeutschen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände fordern rasche, wirkungsvolle Entscheidungen der Politik.

Die derzeitige Lage sowie die Abhängigkeit vom (russischen) Gas ist kein Marktversagen, sondern ein direktes Ergebnis von kurz- und langfristigem staatlichen Handeln und einem politisch gewollten Energiemix, der mit dem gleichzeitigen Ausstieg aus der C02-neutralen Kernenergie und dem Kohleausstieg kaum eine Alternative ließ. Erdgas sollte die Brückentechnologie sein, neue Gaskraftwerke wurden daraufhin gebaut, die Planungen für weitere liegen vor.
Gaskraftwerke sind infolge ihrer Regelbarkeit als Spitzenlastkraftwerke für die Aufrechterhaltung einer sicheren Stromversorgung derzeit noch unabdingbar. In Zeiten von Volllast (Peakload) haben sie einen maßgeblichen Einfluss auf die Stabilität der Netze, aber auch die Strompreise.
Trotz hoher installierter Leistung (mehr als 50 Prozent) tragen Solar und Wind lediglich zu 30 Prozent zur Stromerzeugung bei. Dass insbesondere Windkraftanlagen kurzfristig nicht die Rolle der Gaskraftwerke übernehmen können, liegt am zögerlichen Netzausbau, nicht ausreichenden smarten Netzen und fehlenden Speichertechnologien.
Gleichzeitig wird noch immer am geplanten Atomausstieg bis Ende 2022 festgehalten und bereits abgeschaltete, aber weiterhin nutzbare Stromerzeugungskapazitäten bei Atom und Kohle werden nicht ausreichend genug reaktiviert.
In der aktuellen Situation einer sich verschärfenden Gasmangellage drohen bei einem Festhalten an dieser „Politik des Aussitzens“ zum Jahreswechsel bei einer meteorologisch nicht auszuschließenden „Dunkelflaute“ erhebliche Probleme der Versorgungssicherheit bei der Stromversorgung.

Eine Verschiebung der deutschen Produktions- und Beschaffungskapazitäten für die Deckung der Nachfrage von Strom und Gas ist nur in einem mittel- bis langfristigen Zeithorizont vollumfänglich möglich:

  • erste LNG-Terminals gehen Ende 2022 an den Start,
  • Pipelinekapazitäten aus Niederlande und Norwegen sind ausgereizt,
  • Fracking ist in Deutschland erst in 3-5 Jahren im großen Stil möglich, sofern dafür die gesellschaftliche Akzeptanz besteht,
  • weitere Pipelines können kurzfristig nicht errichtet werden,
  • Ausbau von Kraftwerkskapazitäten hat bisher einen sehr langen Vorlauf,
  • neue Energiepartnerschaften, wie die mit Kanada, sind sehr wichtig, greifen aber auch nicht kurzfristig.

Es braucht ein entschlossenes Vorgehen der Politik für die kommenden Monate und Jahre bis etwa 2025 und darauf aufbauend verbindliche Entscheidungen für Investitionen bis zum Ende des Jahrzehnts. Nur dann lässt sich diese politisch verursachte Krise ohne schwere Verwerfungen in der Volkswirtschaft bewältigen.
Die Kunden der Energieversorger – Bürger und Wirtschaft – müssen ebenso im Mittelpunkt der Entscheidungen stehen wie die Begleitung der großen Versorger, die mit den Marktverwerfungen klarkommen müssen. Ganz oben auf der Liste der Ziele muss die Versorgungssicherheit stehen, ohne die Bezahlbarkeit zu vernachlässigen.
Die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände unterbreiten für die erforderlichen politischen Entscheidungen die folgenden zehn Vorschläge:

  1. Um den Anteil der Gaskraftwerke an der Stromerzeugung zu senken, müssen bestehende Kraftwerkskapazitäten bei der Atomenergie und Kohleverstromung trotz geplanter Ausstiege, am Netz bleiben – so lange, bis diese Energiekrise bewältigt ist und andere Quellen die Sicherheit in der Grundlast liefern können. Das wird mehrere Jahre dauern. 6,7 GW gasfreie Erzeugungskapazitäten können erheblich zur Marktberuhigung beitragen – sie sichern grundlastfähig die Versorgung und wirken preisdämpfend.
  2. Solange es technisch möglich ist, müssen stillgelegte Kraftwerkskapazitäten – Kernkraft und Kohle – reaktiviert werden. Dies gilt im Besonderen für Kraftwerke, die im Rahmen von Ausstiegsbestimmungen bereits heruntergefahren wurden, allerdings noch immer zur Stromerzeugung beitragen könnten. Regulatorische Hürden sind unverzüglich zu beseitigen.
  3. Eine Gaspreisobergrenze für alle Verbrauchsgruppen ist auf absehbare Zeit erforderlich. Dies trägt zur Marktberuhigung bei, vermeidet ungerechtfertigte Gewinnsprünge, die nicht auf eigener Leistung, sondern in Folge politischer Entscheidungen entstehen, und begrenzt den Effekt der Merit-Order für Unternehmen und Haushalte auf ein erträgliches Maß. Der Bund muss für eine bezahlbare Versorgung von Haushalten und Wirtschaft sorgen. Die Differenz zum jeweils aktuellen Marktpreis geht zu Lasten des Staatshaushalts und zwingt zu Sparmaßnahmen an anderer Stelle im Bundeshaushalt.
  4. Investitionen in smarte Energienetze und Speichertechnologien sind massiv zu forcieren. Der notwendige, beschleunigte Ausbau weiterer regenerativer Energieerzeugungsanlagen ist erst dann in nennenswertem Umfang effizient.
  5. Die Transparenz bei der Bildung der Strommarktpreise muss hergestellt und erhöht werden. Teilweise sind die starken Preissprünge auf dem Strommarkt nicht nachvollziehbar und nicht ausschließlich auf Gaspreisentwicklungen zurückzuführen. Preistransparenz an den Strombörsen und Maßnahmen analog zur Tankstellenkontrolle können hier helfen.
  6. Staatliche Abgaben auf Strom und Brennstoffe sind auf das europäische Minimum abzusenken. Zügig müssen alle Umlagen und Abgaben im Kontext der aktuellen Marktpreise hinsichtlich ihrer Lenkungswirkung überprüft werden.
  7. Angesichts ausufernder Energiepreise muss die Politik jetzt konsequent die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie erhalten und schutzbedürftige Unternehmen entlasten. Die Höhe der geplanten Gasumlage muss gesenkt und die Dauer der Erhebung zeitlich gestreckt werden. Die Stromsteuer muss jetzt auf das europäische Minimum gesenkt werden, Netzentgelte müssen für alle Verbraucher staatlich mitfinanziert werden analog zu den Autobahnen und dem Schienennetz.
  8. (Energie-)Sparkurs auch in Bundes- und Landeshaushalten: Geplante Abgabenerhöhungen aussetzen und unnötige Staatsausgaben streichen.
  9. Niedrigschwellige Unterstützungsmaßnahmen müssen insbesondere für die mittelständische Wirtschaft bereitgestellt werden. Das Energiekostendämpfungsprogramm ist ein erster Anfang mit Fokus auf energieintensive Unternehmen. Allerdings ist der Zugang zum Förderprogramm sehr restriktiv und die Hälfte der zusätzlichen Energiekosten müssen weiterhin vom Unternehmen getragen werden. Einfacher: Energiekosten, welche über die Durchschnittskosten der letzten 3 Jahre hinausgehen, steuerlich geltend machen.
  10. Möglichkeiten zum Energie-/Gassparen müssen erleichtert werden und auf verpflichtende Vorgaben ist zu verzichten. Für Unternehmen muss der Rahmen geschaffen werden, schnell, unkompliziert und rechtssicher individuelle Maßnahmen zum Energie- bzw. Gassparen (bspw. Fuel Switch) zu ergreifen. Dafür sind u. a. bundesweit einheitliche Regeln notwendig. Auf verpflichtende Vorgaben, bspw. wie in einer Energieeinsparverordnung, ist zu verzichten, da die aktuellen Energiekostenanstiege auf politische Entscheidungen zurückzuführen sind und deren Konsequenzen nicht der Wirtschaft angelastet werden dürfen.

Grundlage für diese Vorschläge ist eine aktuelle Analyse des Instituts für Mittelstands- und Regionalentwicklung in Dresden vom 26.08.2022, die im Auftrag der mitteldeutschen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände erstellt wurde. Diese finden Sie hier.

 

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