Hauptgeschäftsführer Matthias Kreft: "Die EU sollte die Ablehnung des Lieferkettengesetzes akzeptieren" – Neues Gesetz widerspräche EU-Bemühungen zum Bürokratieabbau
"Ich habe nur wenig Verständnis dafür, wenn man in Brüssel nun versucht, das EU-Lieferkettengesetz wieder auf die Tagesordnung zu setzen", stellt Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft klar. Mehrheiten vor Abstimmungen zu organisieren sei zwar gelebte Praxis, aber: "Die EU sollte die Ablehnung des Lieferkettengesetzes in seiner gegenwärtigen Form akzeptieren. Es ist nicht 'gescheitert', weil die FDP dagegen war", so der Jurist weiter. Vielmehr habe das Gesetz keine Mehrheit gefunden, weil es zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht sei. Denn die europaweite Kritik daran sei im Grunde die, welche die deutsche Wirtschaft schon am deutschen Lieferkettengesetz üben musste. "Kein Nutzen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Ausland, dafür unkalkulierbare Haftungsrisiken und noch mehr Bürokratie für die Unternehmen in Deutschland“, fasst Kreft zusammen. Dies sei umso unverständlicher, als 2024 in der Union eigentlich das Jahr des Bürokratieabbaus werden solle. Ursula von der Leyen habe angekündigt, mit ambitioniertem Bürokratieabbau die Wettbewerbsfähigkeit der Union deutlich zu steigern. So sollten die mit den Berichtspflichten verbundenen Belastungen insgesamt um ein Viertel verringert werden, sagte Kreft. "Bei den Berichtspflichten für Nachhaltigkeit abbauen, dafür ein ganz neues Gesetz zu Lieferketten verabschieden – das bedeutet netto mehr Aufwand und ist in sich widersprüchlich". Der schnellste Bürokratieabbau wäre, keine neue Bürokratie aufzubauen. Einer konstruktiven Mitarbeit werde sich die Wirtschaft nicht verweigern. "Internationale Unternehmen haben internationale Verantwortung – der wurden und werden sie weiterhin gerecht", so Kreft abschließend.
Hintergrund:
Nachdem das sog. EU-Lieferkettengesetz wegen einer zu erwartenden Ablehnung bislang nicht abgestimmt wurde, versucht derzeit die Ratspräsidentschaft einen neuerlichen Kompromiss zu verhandeln und noch in dieser Legislatur zur Abstimmung zu bringen.
Über das Arbeitsprogramm für 2024 hatte die EU-Kommission bereits im Oktober 2023 ausführlich informiert: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/arbeitsprogramm-fur-2024-burokratieabbau-und-wettbewerbsfahigkeit-im-fokus-2023-10-17_de
Dr. Ute Zacharias
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