Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) konnte erreichen, dass erneut eine Erleichterung für Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen, die sich aufgrund des noch ausstehenden Zuflusses der Wirtschaftshilfen in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, ermöglicht wird.
Demnach können die Beiträge für die Monate Februar bis April 2022 im vereinfachten Verfahren längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2022 unter den gleichen Voraussetzungen und zu gleichen Folgen gestundet werden, wie es bereits hinsichtlich der Beiträge für die Monate bis einschließlich Juni 2021 praktiziert wurde.
Näheres können Sie dem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands entnehmen.
Der Antrag auf Stundung der Beiträge im vereinfachten Verfahren ist weiterhin mittels eines einheitlich gestalteten Antragsformulars zu stellen.
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