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Verbandsmitteilungen

Corona: Kurzarbeitergeld

Am 18. März 2022 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften entsprechend der Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Gesundheit beschlossen (Bundesrat-Drs. 116/22). Ebenfalls am vergangenen Freitag billigte nachmittags der Bundesrat diesen Gesetzesbeschluss.

Damit sind nachstehende Regelungen zu den bereits im Februar 2022 beschlossenen Sonderregelungen hinzugekommen:

  • Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit bis 30. Juni 2022,
  • Verordnungsermächtigung zur Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit, befristet bis 30. September 2022,
  • Verordnungsermächtigung zur vollständigen oder teilweisen Erstattung der allein von den Arbeitgebern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträgen, befristet bis 30. September 2022.

Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden, bevor die entsprechenden Regelungen am 1. April 2022 in Kraft treten können.

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