Am 18. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Dritten Verordnung über die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Dritte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung – 3. KugBeV) ohne Aussprache beschlossen => siehe Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums.
Die Verordnung soll voraussichtlich am 27. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
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