Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr
Verbandsmitteilungen

Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfehlt Ziel

Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfehlt sein Ziel – Wirtschaft kritisiert zusätzliche Belastungen für Unternehmen und Beschäftigte

Am 10. Juli 2026 soll der Deutsche Bundestag das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) verabschieden. Ziel ist die Stabilisierung der Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Verband der Wirtschaft Thüringens (VWT) sieht dieses Ziel jedoch gefährdet und warnt vor zusätzlichen Belastungen für Unternehmen und Beschäftigte. „Dieses Ziel wird mit dem Gesetz in seiner jetzigen Fassung leider nicht erreicht. Statt die Strukturprobleme im Gesundheitswesen nachhaltig zu lösen, werden Unternehmen und Beschäftigte stärker belastet, während die Krankenkassenbeiträge perspektivisch weiter steigen dürften“, erklärt Sven Nobereit, Geschäftsführer Sozial- und Arbeitsmarktpolitik beim VWT.

Nach Einschätzung des Verbandes sollen Einsparungen von rund 16 Milliarden Euro teilweise durch Maßnahmen finanziert werden, die Unternehmen und Beschäftigte zusätzlich belasten. Kritisch bewertet der VWT insbesondere die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie höhere Arbeitgeberbeiträge für Mini- und Midijobs. Bereits im April hatte die Finanzkommission Gesundheit (FKG) 66 Reformvorschläge vorgelegt. Nach Angaben der Kommission hätten diese Einsparungen von bis zu 60 Milliarden Euro ermöglicht. Dazu gehörten unter anderem die Reform des Terminvergabesystems für Arztpraxen sowie die Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in die Fallpauschalen der Krankenhäuser. „Das ausgelagerte Pflegebudget hat dazu geführt, dass überdurchschnittliche Gehaltssteigerungen in Krankenhäusern von den Beitragszahlern finanziert werden mussten. Die Vorschläge der Finanzkommission hätten hier nachhaltige Entlastungen geschaffen“, so Nobereit.

Aus Sicht des VWT müssen Bund und Länder stärker zur Finanzierung des Gesundheitssystems beitragen. Der Bund müsse die Gesundheitsausgaben für Grundsicherungsempfänger vollständig übernehmen, während die Länder ihrer Investitionsverantwortung für Krankenhäuser nachkommen müssten. Nach Angaben des Verbandes beträgt der Investitionsbedarf der Thüringer Krankenhäuser rund 240 Millionen Euro. Der Freistaat stelle dafür derzeit lediglich etwa 74 Millionen Euro bereit. Kritisch sieht der VWT zudem, dass die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und Eingriffe bei den Krankenkassen nicht zu den Empfehlungen der Finanzkommission gehörten. „Diese Maßnahmen schaffen keine Einsparungen im System. Stattdessen belasten sie Unternehmen zusätzlich und verschärfen die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage“, betont Sven Nobereit.

 

Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
T 0361 6759-153
M 0173 8899743

ANGT

Lossiusstraße 1
99094 Erfurt

Kontakt

E-Mail: info@angt.de
Tel.: 0361 6759-0
Fax: 0361 6759-222

Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-15 Uhr

Top lockenvelopephone-handsetmagnifiercross-circle