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Verbandsmitteilungen

Anpassung des Thüringer KiTa-Gesetzes

Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft begrüßt die Anpassung des Thüringer KiTa-Gesetzes: „Diese Einigung sichert auch für Thüringer Betriebe und deren Beschäftigte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das ist für die Thüringer Wirtschaft essentiell“

 

Der Verband der Wirtschaft Thüringens begrüßt die Einigung der Thüringer Landesregierung mit der CDU, den Betreuungsschlüssel im Kita-Gesetz entsprechend anzupassen. Vereinbart wurde, dass sich bei den Ein- bis Dreijährigen künftig eine Erzieherin oder ein Erzieher um maximal sechs Kinder kümmern. Bei Kindern im Alter von über drei Jahren soll der Personalschlüssel bei eins zu zwölf liegen.

„Mit dem verbesserten Personalschlüssel wird verhindert, dass Arbeitsplätze von Erzieherinnen und Erziehern durch die demografische Entwicklung in Gefahr geraten. Weiter sorgt die Anpassung für bessere Betreuungsqualität und sichere Arbeitsplätze in den Kindergärten. Diese Einigung sichert auch für Thüringer Betriebe und deren Beschäftigte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hier geht es vor allem darum, die betrieblichen Belange mit den Bedürfnissen der Beschäftigten in Einklang zu bringen. Um das zu gewährleisten sind ausreichende Kita-Plätze von essentieller Bedeutung für Eltern und Betriebe“, sagte Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft.

Der VWT hatte die Forderungen der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V., der Landeselternvertretung der Kindergärten in Thüringen, den Gewerkschaften ver.di und GEW zur Anpassung des Kita-Gesetzes unterstützt. Ein drohender Stellenabbau von 1.250 Stellen in Thüringer Kindergärten kann damit in den nächsten zwei Jahren verhindert werden.

 

Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
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