VWT-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft zum Vorstoß der Bundessozialministerin Bas den Mindestlohn gesetzlich zu erhöhen
„Den Mindestlohn 2026 gegebenenfalls auch gesetzlich auf 15 Euro anzuheben, entspricht nicht der aktuellen Gesetzeslage, denn dieser wird in der Mindestlohnkommission verhandelt. Politische Vorgaben sind hier nicht hilfreich und beschädigen die dafür zuständige Kommission. Hinzu kommt, dass eine Steigerung des Mindestlohns von 17 Prozent bei Null Prozent Wirtschaftswachstum kontraproduktiv ist und die Inflation anheizen würde. Gerade in den ostdeutschen Bundesländern ist davon auszugehen, dass insbesondere Dienstleister aus dem Markt aussteigen, was den Frust in der Bevölkerung eher erhöht. Dieser Vorschlag trägt bei genauerer Betrachtung nicht zur Zuversicht bei, den die neue Bundesregierung vermitteln will.“
Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
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