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Verbandsmitteilungen

Erwerbsmigration: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Am 18. August 2023 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung im Bundesgesetzblatt Nr. 217 veröffentlicht worden.

Knapp zwei Wochen später - am 31. August 2023 - wurde die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung im Bundesgesetzblatt Nr. 233 verkündet.

Die ersten Änderungen treten zum 18. November 2023 in Kraft, weitere wesentliche Änderungen erst zum 1. März 2024 bzw. 1. Juni 2024.

Ziel des Gesetzes ist es, dass Fachkräfte schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können. Zudem sollen bestehende Hürden abgebaut sowie die Verdienstgrenze für die "Blaue Karte" abgesenkt werden. Wer zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann als Fachkraft nach Deutschland kommen. Neu eingeführt wird eine "Chancenkarte" mit einem Punktesystem.

Nähere Informationen können Sie der Internetseite der Bundesregierung entnehmen.

Box-Bild: Robert Kneschke/AdobeStock

 

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