"Das ist kein Zukunftsmodell": VWT-Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth zum Referentenentwurf der Bundesregierung zur elektronischen Arbeitszeiterfassung
"Schon jetzt erfassen Arbeitgeber auf verschiedenen Wegen – schriftlich oder elektronisch – Arbeitszeiten. Dies erfordert schon die Planung von Arbeitsabläufen oder Schichtplänen. Das geplante Gesetz der Bundesregierung zur elektronischen Arbeitszeiterfassung ist kein Zukunftsmodell. Beschäftigte wollen heute ihren Arbeitstag flexibel gestalten. Eine Veränderung des Arbeitszeitgesetzes sollte insbesondere auch darauf reagieren. Dazu braucht es eine flexible Wochenarbeitszeit statt Tageshöchstarbeitszeiten und mehr Gestaltung bei den Ruhezeiten. Dies enthält der Entwurf leider nicht. Stattdessen wird mit einer elektronischen Arbeitszeiterfassung, die auch jede individuelle Pause eines Beschäftigten erfassen soll, auf mehr Regulierung gesetzt anstatt auf einen modernen flexibel zu gestaltenden Arbeitsalltag. Darüber hinaus werden nur tarifgebundenen Firmen Abweichungen der Dokumentation eingeräumt. Hier tun sich weitere Fragen auf", sagte VWT-Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth.
Dr. Ute Zacharias
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