Die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen finden in den Betrieben im Zeitraum 1. Oktober bis 30. November 2022 statt. Die rechtlichen Grundlagen zu Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung finden sich in §§ 170, 180 SGB IX.
Die Schwerbehindertenvertretung wird in den Betrieben gewählt, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb.
Eine Broschüre der BIH informiert darüber und gibt weitere verfahrensbezogene Hinweise.
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