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„Eine "Entlastungsprämie" ist nicht das, was die Arbeitgeber gefordert haben“

VWT-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 12. April: „Eine "Entlastungsprämie" ist nicht das, was die Arbeitgeber gefordert haben“

Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses am Wochenende sagte VWT-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Kreft: „Weder Arbeitgeber noch Gewerkschaften hatten von der Bundesregierung gefordert, das Instrumentarium einer zwar steuerfreien, aber von den Arbeitgebern zu zahlenden Inflationsausgleichsprämie, wie es sie 2023 und 2024 gab, jetzt wegen der aktuellen Kraftstoffverteuerungen wieder neu aufzulegen“. Vielmehr muss endlich der Faktor Arbeit steuerlich und von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Die jetzige Ankündigung der Bundesregierung einer großen Einkommensteuerreform ab 1. Januar 2027 ist noch nicht mit konkreten Maßnahmen unterlegt.

Deutschland hat Rekordeinnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Ziel muss es daher sein, das Netto-Einkommen zu erhöhen, die Lohnnebenkosten zu senken und somit Arbeit attraktiver zu machen, Beschäftigung zu fördern und die Kaufkraft zu stärken. Stattdessen verschiebt die "Entlastungsprämie 2026" analog zur Inflationsausgleichsprämie die Belastung hin insbesondere zu den tarifgebundenen Arbeitgebern, die bei 2026 anstehenden Tarifverhandlungen nur mit Zustimmung der Gewerkschaft Bruttoentgeltsteigerungen durch die Entlastungsprämie ersetzen oder zumindest dämpfen können. Gerade in der aktuell für viele Betriebe schwierigen Lage wird mit der „Entlastungsprämie“ die Erwartung geschürt, dass die Arbeitgeber für die finanzielle Absicherung der globalen Risiken bereitstehen sollen."

Bereits 2022 nach Ausbruch des Ukraine-Krieges habe es einen staatlichen Tankrabatt gegeben, der nach einer Studie des ifo-Institutes auch tatsächlich an die Verbraucher weitergegeben worden sei, so Kreft weiter. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser Effekt mit der nunmehrigen, für zwei Monate befristeten, Senkung der Energiesteuer um 17 Cent je Liter wiederholen lasse. Generell ist jede auf wenige Wochen begrenzte Maßnahme schwierig. Die vergangene Woche habe gezeigt, dass die "Lösungen" zur Beendigung des Iran-Krieges nicht verlässlich seien. Insofern handele die Regierung für den Moment richtig, wenn sie eine begrenzte Maßnahme veranlasse. „Die damit gewonnene Zeit muss aber genutzt werden: Mittel- und langfristig bedarf es eines Mechanismus, der auf solche Krisen verlässlich reagieren kann. Jedes Mal aufwändig festgelegte Sonderregeln, die stets unter Frist und Vorbehalt stehen, schaffen zwar Entlastung, aber auch Unsicherheit. Die Verstöße gegen die "Zwölf-Uhr-Regelung" dürften überschaubar geblieben sein. Es hat fast den Anschein, dass mit der Verschärfung des Kartellrechts davon abgelenkt werden soll, dass die Regel – wie von vielen erwartet – nicht zu Preissenkungen geführt hat. Das lag aber an der Ausgestaltung der Regel, nicht an massenhaften Verstößen“, so Kreft abschließend.

 

Das komplette Papier mit den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 12. April finden Sie hier:

https://vwt.de/wp-content/uploads/2026/04/Ergebnisse_Koalitionsausschuss_2026-04-12.pdf

 

Dr. Ute Zacharias
Verbandssprecherin
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